Artikel 56 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 56 Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten


Artikel 56 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 BinSchOWiZustV § 1

(454-1-1-1)

§ 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3709), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2860) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden die Wörter „vom 21. November 1887" gestrichen und die Angabe „(Reichsgesetzbl. 1888 S. 169)" durch die Angabe „(BGBl. III 453-14)" ersetzt.

2.
Nummer 2 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 56 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 56 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Artikel 2 MariMedVEV Änderung von Rechtsvorschriften
... bestimmter Ordnungswidrigkeiten vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3709), die zuletzt durch Artikel 56 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, wird aufgehoben. ...


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