Artikel 93 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 93 Änderung des Rentenreformgesetzes



(826-26)

Artikel 6 §§ 2, 3 und 6 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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