Artikel
1 des
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom
20. April 2007 (BGBl. I S. 554) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 17 werden in § 51 Absatz 3a Nummer 1 die Wörter „und Arbeitslosengeld II" gestrichen.
- 2.
- In Nummer 64 werden in § 244 Absatz 3 nach den Wörtern „wegen des Bezugs von Arbeitslosenhilfe" die Wörter „oder Arbeitslosengeld II" eingefügt.