Artikel 8 - Restrukturierungsgesetz (RStruktG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 EStG § 4, § 52

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 5 Satz 1 wird in Nummer 12 am Ende der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 13 angefügt:

„13.
Jahresbeiträge nach § 12 Absatz 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes."

2.
Dem § 52 Absatz 12 wird folgender Satz angefügt:

„§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 in der Fassung des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900) ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. September 2010 beginnen."

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Zitierungen von Artikel 8 Restrukturierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 RStruktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RStruktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 554
Artikel 1 StuVRErgG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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