(7847-11)
Das
Marktorganisationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847), das zuletzt durch das Gesetz vom
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach den Wörtern „zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag)" die Wörter „oder in Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden nach den Wörtern „EG-Vertrages" die Wörter „, des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) sowie die Bestimmungen des AEU-Vertrages" eingefügt.
- bb)
- Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- die Bestimmungen in Verträgen, einschließlich der zu ihnen gehörigen Akte mit Protokollen, die
- a)
- auf Grund des EG-Vertrages oder
- b)
- auf Grund des EU-Vertrages oder des AEU-Vertrages zustande gekommen sind oder zu deren Erweiterung, Ergänzung oder Durchführung oder zur Begründung einer Assoziation, Präferenz oder Freihandelszone abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger, elektronischen Bundesanzeiger oder im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und als in Kraft getreten bekannt gegeben sind,".
- cc)
- In Nummer 3 werden die Wörter „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- § 9b Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- b)
- In Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- 3.
- In § 27 Absatz 1 werden die Wörter „vom Rat oder der Kommission" durch die Wörter „von Organen der Europäischen Union" ersetzt.
- 4.
- In § 28 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Europäischen Union" ersetzt.
- 5.
- In § 39 werden
- a)
- nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder Europäischen Union" eingefügt und
- b)
- die Wörter „Handel der Gemeinschaft" durch die Wörter „Handel der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
- 6.
- In § 40 werden
- a)
- in Absatz 1 nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und
- b)
- in Absatz 2 Satz 1 die Wörter „vom Rat oder der Kommission auf Grund der Beitrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen Rechtsakte" durch die Wörter „auf Grund der Beitrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
B. v. 07.11.2017 BGBl. I S. 3746
Bekanntmachung MOGNB 2017 ... vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2314), 5. den am 15. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 24 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934 ), 6. den am 1. April 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 95 des Gesetzes vom 22. ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934