Artikel 34 - Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV-EUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 34 Änderung des Schulobstgesetzes


Artikel 34 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 SchulObG § 1, § 3, § 4, § 5

(7847-32)

Das Schulobstgesetz vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3152) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1, § 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 sowie in § 4 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.

2.
In § 5 werden die Wörter „Organe der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Organe der Europäische Union" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 34 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 BMELV-EUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMELV-EUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 BMELV-EUAnpG Neubekanntmachungserlaubnis
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... (107) § 7 des Schulobstgesetzes vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3152), das durch Artikel 34 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) geändert worden ist, wird wie folgt ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Gesetz BMELVErmG
... ohne Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die Artikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des ...

Schulobstgesetz (SchulObG)
G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3152; aufgehoben durch § 9 G. v. 13.12.2016 BGBl. I S. 2858
§ 3 SchulObG Teilnahme am Schulobst- und -gemüseprogramm, Fristen (vom 01.04.2014)
...  --- Anm. d. Red.: *) Die fehlerhafte Änderung durch Artikel 34 Nr. 1 G. v. 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934) wurde sinngemäß konsolidiert. **) ...


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