Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1946 (Nr. 63); Geltung ab 01.01.2011, abweichend siehe Artikel 2
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Eingangsformel



Auf Grund des § 64 Absatz 3 Nummer 7 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in Verbindung mit § 11 Nummer 1 bis 3 der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101) verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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