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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesarbeitsgerichts in Angelegenheiten nach der Bundesbeihilfeverordnung (BAGBBhZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 22.11.2010 BGBl. I S. 1948 (Nr. 63); aufgehoben durch § 6 A. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 1073
Geltung ab 01.12.2010; FNA: 2030-14-177 Beamte
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III.



Diese Anordnung wird am 1. Dezember 2010 wirksam. Die Abschnitte I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundesarbeitsgerichts.