Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV *)
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- Anm. d. Red.: Im Muster nicht konsolidierte Änderungen
In Anlage 18 werden in der Bezeichnung der Anlage die Angabe „Format: DIN A5" durch die Angabe „Format DIN A5 oder in Fällen des 1-seitigen Ausdrucks DIN A4", die Angabe „-Rückseite-" durch die Angabe „-Rückseite oder 2. Teil Vorderseite-" sowie in der so geänderten Rückseite jeweils das Wort „Bausteine" durch das Wort „Lösungsstrategien" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 44 FeV Teilnahmebescheinigung (vom 01.05.2014) ... der abschließenden Teilmaßnahme eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 18 zur Vorlage bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde auszustellen. Die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.12.2014 BGBl. I S. 2213
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