Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 (InsoGUmlV 2011 k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2126 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 102 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 860-3-34-3 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 361 Satz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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