Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 1 - Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 (InsoGUmlV 2011 k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2126 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 102 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 860-3-34-3 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Umlagesatz



Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2011 beträgt 0,0 Prozent.



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