Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 (InsoGUmlV 2011 k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2126 (Nr. 66); aufgehoben durch Artikel 102 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 860-3-34-3 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2011 InsoGUmlV 2009 InsoGUmlV 2010

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2009 vom 2. Januar 2009 (BGBl. I S. 6) und die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3938) außer Kraft.



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