Auf Grund des §
51 Absatz 4 Nummer 1c des
Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862) der Bundesministerium das verordnet Finanzen:
Abweichend von §
52 Absatz 15a des
Einkommensteuergesetzes sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2010.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble