Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

G. v. 12.04.1976 BGBl. I S. 965; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 8051-10 Jugendarbeitsschutz
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Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kind, Jugendlicher
§ 3 Arbeitgeber
§ 4 Arbeitszeit
Zweiter Abschnitt Beschäftigung von Kindern
§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher
Erster Titel Arbeitszeit und Freizeit
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
§ 9 Berufsschule
§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
§ 12 Schichtzeit
§ 13 Tägliche Freizeit
§ 14 Nachtruhe
§ 15 Fünf-Tage-Woche
§ 16 Samstagsruhe
§ 17 Sonntagsruhe
§ 18 Feiertagsruhe
§ 19 Urlaub
§ 20 Binnenschiffahrt
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 21a Abweichende Regelungen
§ 21b Ermächtigung
Zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
§ 22 Gefährliche Arbeiten
§ 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten
§ 24 Arbeiten unter Tage
§ 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
§ 26 Ermächtigungen
§ 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
Dritter Titel Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 29 Unterweisung über Gefahren
§ 30 Häusliche Gemeinschaft
§ 31 Züchtigungsverbot; Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
Vierter Titel Gesundheitliche Betreuung
§ 32 Erstuntersuchung
§ 33 Erste Nachuntersuchung
§ 34 Weitere Nachuntersuchungen
§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
§ 38 Ergänzungsuntersuchung
§ 39 Mitteilung, Bescheinigung
§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
§ 43 Freistellung für Untersuchungen
§ 44 Kosten der Untersuchungen
§ 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
§ 46 Ermächtigungen
Vierter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
Erster Titel Aushänge und Verzeichnisse
§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
§ 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
§ 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
§ 50 Auskunft; Vorlage der Verzeichnisse
Zweiter Titel Aufsicht
§ 51 Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 Mitteilung über Verstöße
§ 54 Ausnahmebewilligungen
Dritter Titel Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
§ 57 Aufgaben der Ausschüsse
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 59 Bußgeldvorschriften
§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
§§ 63 bis 70 (Änderung von Vorschriften)
§ 71 (aufgehoben)
§ 72 Inkrafttreten


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