Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Deutsch-Französische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerFRAV)

§ 2 Anwendungsbereich



Die einheitliche Anwendung und Auslegung des Abkommens in Bezug auf die Umsetzung entsprechender Konsultationsvereinbarungen im Sinn des § 2 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung, die von den zuständigen Behörden im Sinn des Artikels 2 Absatz 1 Nummer 8 des Abkommens getroffen worden sind, richtet sich nach dieser Verordnung.