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Abschnitt 3 - Deutsch-Österreichische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerAUTV)


Abschnitt 3 Schlussbestimmungen

§ 7 Anwendungsregelung



Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden.


§ 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2010.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble