Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Verordnungen an die Terminologie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (EGVO1272/2008AnpV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet auf Grund

-
des § 7 Absatz 1 sowie des § 23 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), von denen § 7 Absatz 1 durch Artikel 7 Nummer 1 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise sowie auf Grund des § 48a Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in den Fällen des § 7 Absatz 1 Nummer 2 und § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter Wahrung der Rechte des Bundestages gemäß § 48b Bundes-Immissionsschutzgesetzes,

-
des § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und des § 23 Nummer 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), von denen § 7 Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619) neu gefasst worden ist, nach Anhörung der beteiligten Kreise, sowie auf Grund des § 57 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, in den Fällen des § 23 Nummer 4 und des § 57 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unter Wahrung der Rechte des Bundestages gemäß § 59 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, und

-
des § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Chemikaliengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2008 (BGBl. I S. 1146) nach Anhörung der beteiligten Kreise:

---

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/112/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 68).



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed