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Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

B. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2199 (Nr. 66); Geltung ab 23.12.2010
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 23. Dezember 2010 GO-BT § 90

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 81. Sitzung am 16. Dezember 2010 beschlossen, § 90 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 16. Juli 2010 (BGBl. I S. 1041), wie folgt zu ändern:

1.
Der Wortlaut wird Absatz 1.

2.
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Die Beratung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses beginnt am zweiten Tag nach der Verteilung als Drucksache, früher nur, wenn auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Bundestages es beschließen. Für den Antrag gilt die Frist des § 20 Absatz 2 Satz 3."

Der Präsident des Deutschen Bundestages

Norbert Lammert