Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011, der diesem Gesetz beigefügt und nach §
8 Absatz 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
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- 548.113.000
- Euro
festgestellt.