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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011 - ERP-WPG 2011 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1



Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011, der diesem Gesetz beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
548.113.000
Euro

festgestellt.


§ 2



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1.016 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6



Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2012.


§ 7



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Christian Wulff

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

Rainer Brüderle

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble


Anlage Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2009
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Kap. 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2011
Betrag
für
2010
Ist-Ergebnis
2009
Erläuterungen
1.000 € 1.000 € 1.000 €
12 3456
 Ausgaben     
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Un-
ternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeffizienz und Exportfinan-
zierungen der gewerblichen Wirtschaft
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen eingesetzt.
17.100 20.000 20.735

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel-
ständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz-
und Energieeffizienzmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der
gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirt-
schaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens
bleiben Volumen und Intensität voll erhalten.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. €
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen 300 Mio. €
c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie
Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften und Beteiligungsfonds
160 Mio. €
d) Innovationen 1.000 Mio. €
e) Umwelt/Energieeeffizienz 1.700 Mio. €
f) Exportfinanzierung 450 Mio. £
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen
den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der
Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi-
scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien
Berufe.
Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche
Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen
dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz.
Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren
Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert
werden.
c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds,
die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-
dem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische
Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der
Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger
Freier Berufe.
d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Umweltschutz/Energieeffizienz
- Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Abfallvermeidung,
-behandlung und -verwertung,
- Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen,
- Maßnahmen zur Energieeffizienz, rationellen Energieverwen-
dung und zum Einsatz regenerativer Energien,
- umweltfreundliche Produktionsanlagen.
f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im
Verhältnis 1:3 mit Marktmitteln.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für
neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 682 01
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung
im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener
und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden
Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass
das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten
trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschafts-
plan auszuweisen.
Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich
auf 290 Mio. €.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der
Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altge-
schäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der
ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neu-
ordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember
2009.
Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.070,3 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2012 bis zu 199,8 Mio. €
Jahr 2013 bis zu 179,4 Mio. €
Jahr 2014 bis zu
in künftigen Haushaltsjahren
158,1 Mio. €
533,0 Mio. €
Zu Tit. 862 02
Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dach-
fonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung
von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen
(ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2009 rd. 213 Mio. €, davon sind
zum 31. Dezember 2009 rd. 95 Mio. € ausgezahlt. Weitere Koopera-
tionsprojekte sind der Mikrokreditfonds und der ERP-Startfonds.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/
Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.
Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 300 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2012 bis zu 80 Mio. €
Jahr 2013 bis zu 90 Mio. €
Jahr 2014 bis zu 130 Mio. €
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme,
und zwar
- 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-
denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-
europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-
möglicht wird,
- 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-
gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in
den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship
Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-
amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen
Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort
und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland
und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.
Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-
atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge-
fördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen
mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den
Jahren 2011 bis 2014, um auch mehrjährige Projekte fördern zu
können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten
u. Ä. geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2009 rd. 616 Mio. €.


Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
324.700 T€
Jahr 2012 bis zu 40.700 T€
Jahr 2013 bis zu 47.700 T€
Jahr 2014 bis zu 44.800 T€
in künftigen Haushaltsjahren 191.500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01
und 870 01.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01
und 683 01 geleistet werden.
682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-
derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
683 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei
Titel 892 01.
101.900 128.000 118.298
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2010 sowie sonstigen
Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
202.400 173.400 259.966
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
1.070.300 T€
Jahr 2012 bis zu 199.800 T€
Jahr 2013 bis zu 179.400 T€
Jahr 2014 bis zu 158.100 T€
in künftigen Haushaltsjahren 533.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und
682 01 geleistet werden.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei
Titel 892 01.
862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in
Deutschland
85.000 45.000 23.102
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
300.000 T€
Jahr 2012 bis zu 80.000 T€
Jahr 2013 bis zu 90.000 T€
Jahr 2014 bis zu 130.000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie
langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-
nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
2.600 2.600 2.571
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
6.200 T€
Jahr 2012 bis zu 2.060 T€
Jahr 2013 bis zu 2.580 T€
Jahr 2014 bis zu 1.560 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 2.333
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2012 bis zu 1.500 T€
Jahr 2013 bis zu 1.300 T€
Jahr 2014 bis zu 1.300 T€
Jahr 2015 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet
werden: 892 01.
1.000 1.000 0
Gesamtausgaben 413.600 373.600  
Abschluss    
Zuweisungen und Zuschüsse 6.200 6.200  
Ausgaben für Investitionen 407.400 367.400  
Gesamtausgaben 413.600 373.600  


Kap. 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2011
Betrag
für
2010
Ist-Ergebnis
2009
Erläuterungen
1.000 € 1.000 € 1.000 €
123456
 Sonstige Ausgaben    

Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu
gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des
ERP-Sondervermögens, auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-
vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen
werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2011 aufgenommenen Mittel vor-
gesehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-
reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-
substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben
durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-
haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel
können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-
Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
750750105
575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000 0
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50500
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen 132.713 158.105 0
 Gesamtausgaben134.513 159.905 105
 Abschluss   
 Sonstige Ausgaben 134.513 159.905  
 Zinskosten -- 
 Ausgaben für Investitionen -- 
 Gesamtausgaben134.513 159.905  


Kap. 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2011
Betrag
für
2010
Ist-Ergebnis
2009
Erläuterungen
1.000 € 1.000 € 1.000 €
12 3456
 Einnahmen    

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vor-
gesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung KfW-Förderrücklage 209.343 T€
b) Verzinsung Nachrangkapital 146.096 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 51.264 T€
d) sonstige 110 T€
Summe 406.813 T€
Diese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 327,3 Mio. € für Förder-
maßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-
schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der nicht liquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens
in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonder-
vermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von
rd. 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens
am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Aufgrund des
bestehenden Verlustvortrages sind in 2011 keine Zuschreibungen zu
erwarten.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-
geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-
sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-
vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin/IBB 160 T€
Unternehmen 32.503 T€
Summe 32.663 T€
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02.
Zu Tit. 129 01
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Fi-
nanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans
im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen, im
Rahmen des Energie-Effizienzprogramms durch eine Zinsverbilligung so-
wie des ERP-Startfonds. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonderver-
mögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen --1.899
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen --0
162 01-691 Erträge aus Vermögen 406.813 406.598 464.327
182 01-691 Tilgung von Darlehen 32.663 24.707 3.496
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen 52.337 45.000 23.102
231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
56.300 57.200 40.680
a) ERP-Innovationsprogramm: 38.980 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den
Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energie-
effizienzprogramm sowie des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW -- 
 Gesamteinnahmen 548.113 533.505  
 Abschluss    
 Verwaltungseinnahmen -- 
 Übrige Einnahmen 548.113 533.505  
 Gesamteinnahmen 548.113 533.505  


Abschluss


Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
ZinskostenZuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
459.150 548.113 134.513 -6.200 407.400
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
88.963      
  548.113 548.113 134.513 -6.200 407.400


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen


Kapitel, Titel (Titelgr.)
sowie
Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2011
a) Bis einschl.
31.12.2009
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2009
b) VE 2010
c) VE 2011
davon fällig
2010201220132014 ff.
  in Mio. €
 1234567
Kap. 1        
892 01 Mittelständische Unternehmen,
Umweltschutz und Energieeinsparung,
Exportfinanzierung
17,1 a) -----
b) -----
c) 324,7-40,747,7236,3
682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung 101,9     
683 01 Förderkosten 202,4 a) -----
b) -----
c) 1.070,4 -199,8179,4691,2
862 02 Kooperationsprojekte 85,0 a) -----
b) -----
c) 300-8090130
681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung von Informationsreisen
2,6 a) 5,1602,0602,5800,520-
b) 0,0000,0000,0000,0000,000
c) 6,200-2,0602,5801,560
681 03 Förderung von Maßnahmen im Rah-
men des Deutschen Programms
für transatlantische Begegnung
3,6 a) 5,1001,5001,3001,3001,000
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
c) 5,100-1,5001,3002,300
Summe 412,6 a) 10,2603,5603,8801,8201,000
b) 5,1001,5001,3001,3001,000
c) 1.706,400 2,060324,580319,9601.059,800
   1.721,760 7,120329,760323,0801.061,800


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2009


1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen   
Aktiva:   
Stand
am 31.12.2009
Stand
am 31.12.2008
A.Bankguthaben 1.714.197.208 1.583.747.613
 KfW-Nachrangdarlehen 3.246.588.989 3.246.588.989
B.Darlehensforderungen 113.278.036 95.925.753
C.Sonstige Forderungen 055.016.083
 1. Zins- und Provisionsforderungen 0 
 2. Tilgungsforderungen 0 
D.Beteiligungen  
 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331 1.082.876.331
 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens 892.828.078 847.525.452
 3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000 1.000.000.000
 4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731 614.280.731
 5. Erträge aus Kapitalrücklage 177.669.158 177.669.158
 6. ERP-Förderrücklage 4.650.000.000 4.650.000.000
 7. Gesetzliche Rücklage der KfW 516.613.234 516.613.234
 8. Sondergewinnrücklage 105.622.355 105.622.355
  14.113.954.120 13.975.865.699
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2009   
Darlehen  6.495.488 €
Zinsen --
Gewährleistungen --
 6.495.488 €


  Passiva:
 Stand
am 31.12.2009
Stand
am 31.12.2008
 
A.Rückstellungen  274.377.645 349.377.645
 Vermögensabsicherung274.377.645   
B.Verbindlichkeiten  36.524.842  
C.Vermögen  13.803.051.633 13.626.488.054
 14.113.954.120 13.975.865.699
Verpflichtungen aus Gewährleistungen  616.000.000 450.000.000


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


In 2009 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 3,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 399 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2009 wie folgt vergütet:

• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,76 %. Die Erträge in Höhe von 221,2 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2009 verwendet.

• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Der Zinsbetrag von 146,1 Mio. EUR wurden zusammen mit vom ERP-SV zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 31,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlasten des ERP-SV verwendet.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2009 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.