Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011, der diesem Gesetz beigefügt und nach §
8 Absatz 1 Satz 1 des
ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
-
- 548.113.000
- Euro
festgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in §
1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel
112 des
Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1.016 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in §
2 des
ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Die §§
2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2012.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Rainer Brüderle
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2009
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kap. 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2011 | Betrag für 2010 | Ist-Ergebnis 2009 | Erläuterungen |
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Ausgaben | | | | |
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Un- ternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeffizienz und Exportfinan- zierungen der gewerblichen Wirtschaft Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | 17.100 | 20.000 | 20.735 |
Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel- ständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirt- schaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe- cke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. € zinsbegünstigt werden: | a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten | 450 Mio. € | b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen | 300 Mio. € | c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs- gesellschaften und Beteiligungsfonds | 160 Mio. € | d) Innovationen | 1.000 Mio. € | e) Umwelt/Energieeeffizienz | 1.700 Mio. € | f) Exportfinanzierung | 450 Mio. £ | Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur". b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi- scher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz. Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden. c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften- dem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Umweltschutz/Energieeffizienz - Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, - Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen, - Maßnahmen zur Energieeffizienz, rationellen Energieverwen- dung und zum Einsatz regenerativer Energien, - umweltfreundliche Produktionsanlagen. f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1:3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver- waltungskosten u. Ä. geleistet werden. | Zu Tit. 682 01 Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschafts- plan auszuweisen. Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 290 Mio. €. | Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altge- schäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neu- ordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2009. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.070,3 Mio. €, davon fällig: | Jahr 2012 bis zu | 199,8 Mio. € | Jahr 2013 bis zu | 179,4 Mio. € | Jahr 2014 bis zu in künftigen Haushaltsjahren | 158,1 Mio. € 533,0 Mio. € | Zu Tit. 862 02 Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dach- fonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2009 rd. 213 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2009 rd. 95 Mio. € ausgezahlt. Weitere Koopera- tionsprojekte sind der Mikrokreditfonds und der ERP-Startfonds. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich- tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 300 Mio. €, davon fällig: | Jahr 2012 bis zu | 80 Mio. € | Jahr 2013 bis zu | 90 Mio. € | Jahr 2014 bis zu | 130 Mio. € | Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar - 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu- denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost- europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er- möglicht wird, - 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun- gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, - 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit- tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro- gramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch- amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs- kosten u. Ä. geleistet werden. | Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans- atlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge- fördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch- tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2011 bis 2014, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. | Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg- schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2009 rd. 616 Mio. €. |
|
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 324.700 T€ |
Jahr 2012 bis zu | 40.700 T€ |
Jahr 2013 bis zu | 47.700 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 44.800 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 191.500 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. |
682 01-691 | Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För- derkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | 101.900 | 128.000 | 118.298 |
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2010 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 202.400 | 173.400 | 259.966 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 1.070.300 T€ |
Jahr 2012 bis zu | 199.800 T€ |
Jahr 2013 bis zu | 179.400 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 158.100 T€ |
in künftigen Haushaltsjahren | 533.000 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. |
862 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland | 85.000 | 45.000 | 23.102 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 300.000 T€ |
Jahr 2012 bis zu | 80.000 T€ |
Jahr 2013 bis zu | 90.000 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 130.000 T€ |
Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. |
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2.600 | 2.600 | 2.571 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 6.200 T€ |
Jahr 2012 bis zu | 2.060 T€ |
Jahr 2013 bis zu | 2.580 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 1.560 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. |
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 2.333 |
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ |
Jahr 2012 bis zu | 1.500 T€ |
Jahr 2013 bis zu | 1.300 T€ |
Jahr 2014 bis zu | 1.300 T€ |
Jahr 2015 bis zu | 1.000 T€ |
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. |
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01. | 1.000 | 1.000 | 0 |
Gesamtausgaben | 413.600 | 373.600 | |
| Abschluss | | | |
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.200 | 6.200 | |
Ausgaben für Investitionen | 407.400 | 367.400 | |
Gesamtausgaben | 413.600 | 373.600 | |
Kap. 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2011 | Betrag für 2010 | Ist-Ergebnis 2009 | Erläuterungen |
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Sonstige Ausgaben | | | |
Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens, auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder- vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. | Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder- aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2011 aufgenommenen Mittel vor- gesehen. | Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh- ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über- tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. | Zu Tit. 595 01 Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. | Zu Tit. 697 01 Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt- schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe- reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens- substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus- haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP- Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. |
|
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 105 |
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 |
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 0 |
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010 | - | - | 0 |
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 132.713 | 158.105 | 0 |
| Gesamtausgaben | 134.513 | 159.905 | 105 |
| Abschluss | | | |
| Sonstige Ausgaben | 134.513 | 159.905 | |
| Zinskosten | - | - | |
| Ausgaben für Investitionen | - | - | |
| Gesamtausgaben | 134.513 | 159.905 | |
Kap. 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2011 | Betrag für 2010 | Ist-Ergebnis 2009 | Erläuterungen |
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Einnahmen | | | |
Zu Tit. 119 99 | Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vor- gesehen. | Zu Tit. 162 01 | Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: | a) Vergütung KfW-Förderrücklage | 209.343 T€ | b) Verzinsung Nachrangkapital | 146.096 T€ | c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen | 51.264 T€ | d) sonstige | 110 T€ | Summe | 406.813 T€ | Diese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 327,3 Mio. € für Förder- maßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über- schießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht liquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonder- vermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rd. 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Aufgrund des bestehenden Verlustvortrages sind in 2011 keine Zuschreibungen zu erwarten. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab- geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge- genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu- sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder- vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. | Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: | Landesbank Berlin/IBB | 160 T€ | Unternehmen | 32.503 T€ | Summe | 32.663 T€ | Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02. | Zu Tit. 129 01 Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02. | Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Fi- nanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen, im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms durch eine Zinsverbilligung so- wie des ERP-Startfonds. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonderver- mögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. | Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. |
|
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | - | - | 1.899 |
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | - | - | 0 |
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 406.813 | 406.598 | 464.327 |
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 32.663 | 24.707 | 3.496 |
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen | 52.337 | 45.000 | 23.102 |
231 01-699 | Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel- ständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft | 56.300 | 57.200 | 40.680 |
a) ERP-Innovationsprogramm: | 38.980 T€ |
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ |
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energie- effizienzprogramm sowie des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01. |
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | - | - | |
| Gesamteinnahmen | 548.113 | 533.505 | |
| Abschluss | | | |
| Verwaltungseinnahmen | - | - | |
| Übrige Einnahmen | 548.113 | 533.505 | |
| Gesamteinnahmen | 548.113 | 533.505 | |
Abschluss
Kap. | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf |
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen |
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 459.150 | 548.113 | 134.513 | - | 6.200 | 407.400 |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 88.963 | | | | | |
| | 548.113 | 548.113 | 134.513 | - | 6.200 | 407.400 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
| Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2011 | a) Bis einschl. 31.12.2009 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2009 b) VE 2010 c) VE 2011 | davon fällig |
2010 | 2012 | 2013 | 2014 ff. |
| | in Mio. € |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Kap. 1 | | | | | | | |
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Umweltschutz und Energieeinsparung, Exportfinanzierung | 17,1 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 324,7 | - | 40,7 | 47,7 | 236,3 |
682 01 | Kosten der Zwischenfinanzierung | 101,9 | | | | | |
683 01 | Förderkosten | 202,4 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 1.070,4 | - | 199,8 | 179,4 | 691,2 |
862 02 | Kooperationsprojekte | 85,0 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - |
c) 300 | - | 80 | 90 | 130 |
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,6 | a) 5,160 | 2,060 | 2,580 | 0,520 | - |
b) 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 | 0,000 |
c) 6,200 | - | 2,060 | 2,580 | 1,560 |
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rah- men des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 |
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 2,300 |
| Summe | 412,6 | a) 10,260 | 3,560 | 3,880 | 1,820 | 1,000 |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 |
c) 1.706,400 | 2,060 | 324,580 | 319,960 | 1.059,800 |
| | | 1.721,760 | 7,120 | 329,760 | 323,080 | 1.061,800 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2009
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen | | |
Aktiva: | | |
| Stand am 31.12.2009 | Stand am 31.12.2008 |
| € | € |
A. | Bankguthaben | 1.714.197.208 | 1.583.747.613 |
| KfW-Nachrangdarlehen | 3.246.588.989 | 3.246.588.989 |
B. | Darlehensforderungen | 113.278.036 | 95.925.753 |
C. | Sonstige Forderungen | 0 | 55.016.083 |
| 1. Zins- und Provisionsforderungen | 0 | |
| 2. Tilgungsforderungen | 0 | |
D. | Beteiligungen | | |
| 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.082.876.331 |
| 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 892.828.078 | 847.525.452 |
| 3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | 1.000.000.000 |
| 4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 614.280.731 |
| 5. Erträge aus Kapitalrücklage | 177.669.158 | 177.669.158 |
| 6. ERP-Förderrücklage | 4.650.000.000 | 4.650.000.000 |
| 7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 516.613.234 | 516.613.234 |
| 8. Sondergewinnrücklage | 105.622.355 | 105.622.355 |
| | 14.113.954.120 | 13.975.865.699 |
2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2009 | | |
Darlehen | | 6.495.488 € |
Zinsen | - | - |
Gewährleistungen | - | - |
| | 6.495.488 € |
| | | Passiva: |
| | Stand am 31.12.2009 | Stand am 31.12.2008 |
| | € | € |
A. | Rückstellungen | | 274.377.645 | 349.377.645 |
| Vermögensabsicherung | 274.377.645 | | |
B. | Verbindlichkeiten | | 36.524.842 | |
C. | Vermögen | | 13.803.051.633 | 13.626.488.054 |
| | 14.113.954.120 | 13.975.865.699 |
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | | 616.000.000 | 450.000.000 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß §
8 des
ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
In 2009 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 3,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 399 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2009 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,76 %. Die Erträge in Höhe von 221,2 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2009 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß §
3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Der Zinsbetrag von 146,1 Mio. EUR wurden zusammen mit vom ERP-SV zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 31,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlasten des ERP-SV verwendet.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2009 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.