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Artikel 2 - Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (RAVSStärkG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung*) folgenden Monats in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2010.

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