Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben

§ 3 - Gesetz zur Einführung von Abschlägen der pharmazeutischen Großhändler (PhGhRabattG k.a.Abk.)

Artikel 11b G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262, 2276 (Nr. 67); aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Geltung ab 01.01.2011 bis 01.01.2012; FNA: 2121-53-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3 Weiterleitung der Abschläge



Für Arzneimittel nach den §§ 1 und 2 ist der Apothekenzuschlag auf den sich nach § 3 Absatz 2 der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Betrag abzüglich des Abschlags nach § 1 oder § 2 zu erheben.



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