Artikel 3 - Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker (ZuckerMORÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 ZuProdErstV § 1

Die Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2967) wird wie folgt geändert:

1.
Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über die Gewährung von Produktionserstattungen für die Verwendung von Zucker

(Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung)".

2.
§ 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union über die Gewährung von Produktionserstattungen im Bereich Zucker."

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ZuckerMORÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckerMORÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Artikel 11 MORÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2967), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2295 ) geändert worden ist, und 4. die Verordnung über die befristete ...


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