Die
Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2967) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Bezeichnung wird wie folgt gefasst:
„Verordnung über die Gewährung von Produktionserstattungen für die Verwendung von Zucker
(Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung)".
- 2.
- § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union über die Gewährung von Produktionserstattungen im Bereich Zucker."
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428