Artikel 4 - Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker (ZuckerMORÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Denaturierungsprämienverordnung Zucker


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 ZuckDenatPräV § 1

Die Denaturierungsprämienverordnung Zucker vom 14. August 1973 (BGBl. I S. 1197), die zuletzt durch Artikel 42 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Kurzbezeichnung wird wie folgt gefasst:

„(Zucker-Denaturierungsprämienverordnung)".

2.
§ 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder Europäischen Union, die hinsichtlich der Denaturierung von Weiß- und Rohzucker aus Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur erlassen sind."

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ZuckerMORÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZuckerMORÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Artikel 11 MORÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 14. August 1973 (BGBl. I S. 1197), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2295 ) geändert worden ist, 3. die Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung in der ...


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