Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (4. Alg II-VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2321 (Nr. 68); Geltung ab 01.01.2011
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 Bürgergeld-V § 1

Dem § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2010 (BGBl. I S. 541) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:

 
„(5) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist Elterngeld in Höhe von 150 Euro je Lebensmonat eines Kindes, der vor dem 1. Januar 2011 begonnen hat, soweit es auf Grund einer vor dem 1. Januar 2011 widerrufenen Verlängerungsmöglichkeit (§ 6 Satz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) nachgezahlt wird."

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. Alg II-VÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. Alg II-VÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 7 EGRBEG Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
... II/Sozialgeld-Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2942), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2321) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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