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§ 6 - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 85-5 Kindergeld und Erziehungsgeld
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§ 6 Auszahlung



Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.





 

Frühere Fassungen von § 6 BEEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
vom 15.02.2021 BGBl. I S. 239
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 1 Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
vom 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Betreuungsgeldgesetz
vom 15.02.2013 BGBl. I S. 254
aktuell vorher 18.09.2012Artikel 1 Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
vom 10.09.2012 BGBl. I S. 1878
aktuellvor 18.09.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 BEEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 BEEG Rechtsweg
... Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der §§ 1 bis 12 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit. § 85 Abs. 2 Nr. 2 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betreuungsgeldgesetz
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 254
Artikel 1 BetrGeldG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... 2 allein auf die Entscheidung des sorgeberechtigten Elternteils an." 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2325
Artikel 1 EGPlusG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... „ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2" durch die Wörter „im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1" ... der Monatsbeträge Elterngeld oder Betreuungsgeld" ersetzt. 9. § 6 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... Absatz 3 werden die Wörter „Bei Ausübung der Verlängerungsoption nach § 6 Satz 2" durch die Wörter „Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plus ... b) In Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter „In den Fällen des § 6 Satz 2" durch die Wörter „Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plus ... 14. In § 11 Satz 2 werden die Wörter „In den Fällen des § 6 Satz 2" durch die Wörter „Soweit die berechtigte Person Elterngeld Plus ... bb) Der neue Satz 3 wird wie folgt geändert: aaa) Die Angabe „§ 6 Abs. 1" wird durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt. bbb) Nach ... aaa) Die Angabe „§ 6 Abs. 1" wird durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt. bbb) Nach dem Wort „wird" werden die Wörter ... werden die Wörter „und Arbeitnehmer" gestrichen und wird die Angabe „§ 6 Abs. 1" durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt. 18. § 18 ... gestrichen und wird die Angabe „§ 6 Abs. 1" durch die Angabe „§ 6 Absatz 1" ersetzt. 18. § 18 wird wie folgt geändert: a) ... 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Satz 2 gilt nicht ...

Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
G. v. 10.09.2012 BGBl. I S. 1878, 2013 I 69
Artikel 1 BEGVVereinfG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (vom 18.09.2012)
... 1. ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, 2. während der ... als Monate, für die dieser Elternteil Elterngeld bezieht." 6. In § 6 Satz 3 wird das Wort „letzen" durch das Wort „letzten" ersetzt.  ... ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „In den Fällen des § 6 Satz 2 bleibt das Elterngeld nur bis zu einer Höhe von 150 Euro" durch die Wörter ... Euro" durch die Wörter „Bei Ausübung der Verlängerungsoption nach § 6 Satz 2 bleibt das Elterngeld nur bis zur Hälfte des Anrechnungsfreibetrags, der nach Abzug ... der Einnahmen nach § 3 und der Ausübung der Verlängerungsmöglichkeit (§ 6 ), 4. Art und Höhe der Einnahmen nach § 3, 5. Ausübung der ... nach § 3, 5. Ausübung der Verlängerungsmöglichkeit (§ 6 ), 6. Höhe des ausgezahlten Monatsbetrags, 7. Geburtstag des ...

Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Artikel 14 HBeglG 2011 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... Geburt bis zu 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. In den Fällen des § 6 Satz 2 verringern sich die Beträge nach Satz 2 um die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
V. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2321
Artikel 1 4. Alg II-VÄndV
... es auf Grund einer vor dem 1. Januar 2011 widerrufenen Verlängerungsmöglichkeit (§ 6 Satz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes) nachgezahlt ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
G. v. 15.02.2021 BGBl. I S. 239
Artikel 1 2. BEEGÄndG Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
... Absatz 2 allein auf die Entscheidung des sorgeberechtigten Elternteils an." 10. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Auszahlung Elterngeld wird im ... Elternteils an." 10. § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 Auszahlung Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ...