Eingangsformel - Beamtenaltersteilzeitverordnung (BATZV)

V. v. 06.01.2011 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 1 G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
Geltung ab 18.01.2011; FNA: 2030-2-30-4 Beamte
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Eingangsformel



Auf Grund des § 93 Absatz 5 des Bundesbeamtengesetzes, der durch Artikel 11 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1552) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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