interne Verweise§ 7 HKrimDVDV Fachpraktische Ausbildungsphase (vom 01.06.2026) ... die Gestaltung und die Organisation der fachpraktischen Ausbildungsphasen für die in § 6 genannten Beamtinnen und Beamten. Die Ausbildungsbehörde erstellt im Benehmen mit ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes
V. v. 18.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 155
Artikel 1 HKrimDAPrVÄndV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Kriminaldienst des Bundes ... den höheren Kriminaldienst des Bundes (HKrimDVDV)". 2. Die §§ 6 und 7 werden durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „§ 6 Dauer ... (HKrimDVDV)". 2. Die §§ 6 und 7 werden durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „§ 6 Dauer und Aufbau der Vorbereitungsdienste ... §§ 6 und 7 werden durch die folgenden §§ 6 und 7 ersetzt: „ § 6 Dauer und Aufbau der Vorbereitungsdienste (1) Der Vorbereitungsdienst für ... die Gestaltung und die Organisation der fachpraktischen Ausbildungsphasen für die in § 6 genannten Beamtinnen und Beamten. Die Ausbildungsbehörde erstellt im Benehmen mit dem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9602/v169882.htm