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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (DLRLJuUGBer k.a.Abk.)

B. v. 04.02.2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 5); Geltung ab 28.12.2010

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 28. Dezember 2010 DLRLJuUG Artikel 1, BRAO § 88

Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) ist wie folgt zu berichtigen:

Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:

 
„3.
Nach § 88 Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.""

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Oliver Sabel