Änderung Anlage 11 FZV vom 01.11.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 FZVuaÄndV am 1. November 2012 und Änderungshistorie der FZV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 11 FZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 11 FZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 11 (zu § 19 Absatz 1 Nummer 1, § 23 Absatz 3 und 4, § 25 Absatz 1) Bescheinigungen zum Versicherungsschutz


(Text neue Fassung)

Anlage 11 (zu § 23 Absatz 3) Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen


vorherige Änderung nächste Änderung

1. Versicherungsbestätigung

(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)

Versicherungsbestätigung (BGBl. I 2011 S. 216)


2. Versicherungsbestätigung für Hersteller

Versicherungsbestätigung für Hersteller (BGBl. I 2011 S. 217)


3. Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen

Bestätigung
über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung:

Format
DIN A6, Farbe: Untergrund gelb, Druck schwarz, drei Ausfertigungen.



Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung: Format DIN A6, Farbe: Untergrund gelb, Druck schwarz, drei Ausfertigungen

(Textabschnitt unverändert)

Die Bestätigung enthält die Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, zum Kennzeichen, zur Fahrzeugbeschreibung und zum Versicherungsnehmer sowie zusätzlich das Datum des Endes des Versicherungsschutzes.

vorherige Änderung

4. Nachweis für eine Befreiung des Halters von der Versicherungspflicht

Nachweis für eine Befreiung des Halters von der Versicherungspflicht (BGBl. I 2011 S. 218)


5. Anzeige über einen Wegfall des Versicherungsschutzes nach § 25 Absatz 1 Satz 1 (Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)

Anzeige über einen Wegfall des Versicherungsschutzes (BGBl. I 2011 S. 218)




 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed