§ 2b Rechtsform
(1) Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach
§ 32 Abs. 1 benötigen, dürfen nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns betrieben werden.
(2) (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 2b KWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenCRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 24.05.2007 BGBl. I S. 995
Artikel 1 5. BaFinBefugVÄndV ... und die Angaben des § 24 Abs. 4 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 2b Abs. 1 Satz 2 und 3 und des § 25 Abs. 3 Satz 1 und 2" durch die Angaben des § ...
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 1 2. BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes ... nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 9 oder Nummer 10 erbringen, sind die §§ 1a und 2b Absatz 2, die §§ 10, 11 bis 13d, 15 bis 18 und 24 Absatz 1 Nummer 4, 6, 9, 11, 14, 16, ...
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 BKRUG Änderung des Kreditwesengesetzes ... 1a Handelsbuch und Anlagebuch". bb) Die Angaben zu den §§ 2a bis 2c werden durch folgende Angaben ersetzt: § 2a Ausnahmen für ... § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute § 2b Rechtsform § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen § 2d ... a) In den Absätzen 4 und 5 wird jeweils die Angabe §§ 2b ," durch die Angabe §§ 2c," ersetzt. b) In Absatz 7 wird die ... 7 und 8 wird jeweils die Angabe § 2a Abs. 2" durch die Angabe § 2b Abs. 2" ersetzt. c) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 8a eingefügt: ... Wirtschaftsraums hierüber." 6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu den §§ 2b bis 2d. 7. § 8 wird wie folgt ... 6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu den §§ 2b bis 2d. 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie ... 1 Abs. 31" eingefügt. c) In Nummer 3 Teilsatz 2 wird die Angabe § 2b " durch die Angabe § 2c" ersetzt. d) In Nummer 4a wird die Angabe ... wird in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, in Satz 2 sowie in Absatz 2 Satz 1 jeweils die Angabe § 2b " durch die Angabe § 2c" ersetzt. 47. § 45 Abs. 1 und 2 wird ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 wird die Angabe § 2b " durch die Angabe § 2c" ersetzt. b) In Absatz 3 Nr. 1 werden die ... wird wie folgt geändert: aa) In den Nummern 1 bis 3 wird die Angabe § 2b " jeweils durch die Angabe § 2c" ersetzt. bb) Nummer 4 wird wie ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Zitate in aufgehobenen TitelnZahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1506; aufgehoben durch Artikel 15 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
§ 35 ZAG Übergangsvorschriften (vom 31.10.2009) ... 2 betreiben, die Vorschriften des Kreditwesengesetzes weiter anzuwenden mit Ausnahme des § 2b Abs. 2, der §§ 10, 11 bis 18, 24 Abs. 1 Nr. 9, der §§ 24a, 33 Abs. 1 Satz 1 ...
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