Änderung § 64u KWG vom 06.11.2015

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§ 64t KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2015 geltenden Fassung
§ 64u KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 64t Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz


(Text neue Fassung)

§ 64u (aufgehoben)


vorherige Änderung

Sofern bis zum 31. Dezember 2014 eine Übertragungsanordnung nach § 48a in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erlassen wird, gelten für die Durchführung und Rechtsfolgen einer solchen Übertragungsanordnung auch nach dem 31. Dezember 2014 die §§ 48a bis 48s in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung.



 
(heute geltende Fassung) 



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