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Änderung § 64t KWG vom 01.01.2015

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§ 64t KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
§ 64t KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 64t (neu)


(Text neue Fassung)

§ 64t Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz


vorherige Änderung

 


Sofern bis zum 31. Dezember 2014 eine Übertragungsanordnung nach § 48a in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erlassen wird, gelten für die Durchführung und Rechtsfolgen einer solchen Übertragungsanordnung auch nach dem 31. Dezember 2014 die §§ 48a bis 48s in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung.

 (keine frühere Fassung vorhanden)