Änderung §§ 48b bis 48s KWG vom 25.06.2026

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§ 48b KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.06.2026 geltenden Fassung
§§ 48b bis 48s KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.06.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung)

§ 48b (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

§§ 48b bis 48s (aufgehoben)


(heute geltende Fassung) 



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