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Änderung § 64u KWG vom 06.11.2015

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§ 64t KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 06.11.2015 geltenden Fassung
§ 64u KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 06.11.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 64t Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz


(Text neue Fassung)

§ 64u *) Übergangsvorschrift zum BRRD-Umsetzungsgesetz


(Textabschnitt unverändert)

Sofern bis zum 31. Dezember 2014 eine Übertragungsanordnung nach § 48a in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung erlassen wird, gelten für die Durchführung und Rechtsfolgen einer solchen Übertragungsanordnung auch nach dem 31. Dezember 2014 die §§ 48a bis 48s in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung.

vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: § 64u wurde (als § 64t) per Gesetz nach § 64s eingefügt und bei Umbenennung weder im amtlichen Inhaltsverzeichnis noch im Text hinter den bereits existierenden § 64t verschoben.