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Zitierungen von § 10j KWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10j KWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KWG Ausnahmen (vom 30.12.2023)
... kann im Einzelfall bestimmen, daß auf ein Institut die §§ 1a, 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a bis 25e, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Absatz 1 dieses Gesetzes ... betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, die §§ 1a, 2c, 10 bis 18, 24, 24a, 25, 25a bis 25e, 26 bis 38, 45, 46 bis 46c und 51 Absatz 1 insgesamt nicht ... im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 erbringen, sind die §§ 10, 10c bis 18 und 24 Absatz 1 Nummer 14 bis 14b, die §§ 24a und 25a Absatz 5, die §§ ... sind die §§ 2c, 6b Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, die §§ 10, 10c bis 18, 24 Absatz 1 Nummer 4, 6, 9, 11, 14, 14a, 16 und 17, Absatz 1a Nummer 4 bis 8, Absatz 1b, ...
§ 6d KWG Eigenmittelempfehlung (vom 30.12.2023)
... nicht in voller Höhe keine der Beschränkungen nach § 10i Absatz 1a bis 3 und § 10j Absatz 2 und 3  ...
§ 10 KWG Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2023)
... Betrags für die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nach § 10j , 6. nähere Bestimmungen zur Festsetzung der Prozentsätze und Faktoren nach ...
§ 29 KWG Besondere Pflichten des Prüfers (vom 30.12.2023)
... die Anforderungen a) nach § 3 Absatz 2 und 3, nach den §§ 10a, 10c bis 10j jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, ...
§ 45 KWG Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität (vom 01.01.2023)
... nach § 10i, 4a. die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nach § 10j , 5. die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige ...
§ 56 KWG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2023)
... Satz 1, b) § 6a Absatz 1, c) § 10i Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 oder § 10j Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 , d) § 12a Absatz 2 Satz 1, e) § 23 Absatz 1, auch in Verbindung ... übermittelt, 4. entgegen § 10i Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 oder § 10j Absatz 3 oder Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 eine Ausschüttung vornimmt, 5. entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 einen Kredit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4270; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 41
§ 7 InstitutsVergV Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile (vom 18.02.2023)
... Institut handelt, die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote gemäß § 10j des Kreditwesengesetzes dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. (2) Eine ...

KfW-Verordnung (KfWV)
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3735; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39
§ 3 KfWV Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen (vom 18.02.2023)
... (EU) Nr. 575/2013 sowie § 10a des Kreditwesengesetzes, 4. die §§ 10b bis 10j des Kreditwesengesetzes , 5. § 12 des Kreditwesengesetzes, 6. die Artikel 387 bis 410 der ...

Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 40
§ 37a SolvV Maximal ausschüttungsfähiger Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote (vom 18.02.2023)
... maximal ausschüttungsfähige Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote im Sinne des § 10j Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes errechnet sich durch Multiplikation des nach Absatz 2 berechneten Betrags mit dem nach Absatz 3 ... Betrags mit dem nach Absatz 3 festgelegten Faktor. Er reduziert sich durch jede nach § 10j Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes durchgeführte Maßnahme. (2) Der zu multiplizierende Betrag ergibt sich ... etwaiger Gewinnausschüttungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 10j Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes , 2. zuzüglich der Gewinne zum Jahresende, die nicht im harten Kernkapital nach ... etwaiger Gewinnausschüttungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 10j Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes , 3. abzüglich der Beträge, die in Form von Steuern zu zahlen wären, wenn ...

Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 3 V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322, 323; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
§ 2 KWGFreiStVAus (vom 01.01.2023)
... 10 Absatz 1 und 3 bis 7 und die §§ 10a bis 10j des Kreditwesengesetzes sowie die zugehörigen Vorgaben der Artikel 430 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in ...

Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen
Artikel 1 V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
§ 2 KWGFreiStVUSA (vom 01.01.2023)
... 10 Absatz 1 und 3 bis 7 und die §§ 10a bis 10j des Kreditwesengesetzes sowie die zugehörigen Vorgaben der Artikel 430 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 4 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... wird nach der Angabe zu § 10i folgende Angabe eingefügt: „ § 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote". 2. In § 6d Absatz 4 werden ... 10i Absatz 1a bis 3" durch die Wörter „§ 10i Absatz 1a bis 3 und § 10j Absatz 2 und 3" ersetzt. 3. Dem § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird folgender Buchstabe ... Betrags für die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nach § 10j ,". 4. Nach § 10i wird folgender § 10j eingefügt:  ... Puffer der Verschuldungsquote nach § 10j,". 4. Nach § 10i wird folgender § 10j eingefügt: „§ 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote ... 4. Nach § 10i wird folgender § 10j eingefügt: „ § 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote (1) Ein global systemrelevantes ... eingefügt: „4a. die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote nach § 10j ,". 7. § 56 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 ... c wird wie folgt gefasst: „c) § 10i Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 oder § 10j Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 ,". b) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. entgegen § 10i ... gefasst: „4. entgegen § 10i Absatz 2 oder Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 oder § 10j Absatz 3 oder Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 eine Ausschüttung ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 41
Artikel 1 4. InstitutsVergVÄndV
... Institut handelt, die Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote gemäß § 10j des Kreditwesengesetzes ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 14.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 40
Artikel 1 4. SolvVÄndV
... Der maximal ausschüttungsfähige Betrag in Bezug auf die Verschuldungsquote im Sinne des § 10j Absatz 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes errechnet sich durch Multiplikation des nach Absatz 2 berechneten Betrags mit dem nach Absatz 3 ... 2 berechneten Betrags mit dem nach Absatz 3 festgelegten Faktor. Er reduziert sich durch jede nach § 10j Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes durchgeführte Maßnahme. (2) Der zu multiplizierende Betrag ergibt sich ... etwaiger Gewinnausschüttungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 10j Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes , 2. zuzüglich der Gewinne zum Jahresende, die nicht im harten Kernkapital nach ... etwaiger Gewinnausschüttungen oder Zahlungen im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 10j Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes , 3. abzüglich der Beträge, die in Form von Steuern zu zahlen wären, ...