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Zitierungen von § 8 KlauenPflPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 KlauenPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KlauenPflPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KlauenPflPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. In der Fortbildungsprüfung ist eine erweiterte berufliche ...
Anlage 1 KlauenPflPrV (zu § 8 Absatz 5) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger/Geprüfte Klauenpflegerin
Anlage 2 KlauenPflPrV (zu § 8 Absatz 5) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Klauenpfleger/Geprüfte Klauenpflegerin
 
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