Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (TKrMeldpflVNB k.a.Abk.)

B. v. 11.02.2011 BGBl. I S. 252 (Nr. 7); Geltung ab 26.02.2011
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 26. Februar 2011 TKrMeldpflV

Auf Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten vom 11. Februar 2011 (BGBl. I S. 251) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der vom 26. Februar 2011 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3516; 2009 I S. 2888),

2.
den am 16. April 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 6. April 2009 (BGBl. I S. 752),

3.
den am 26. Februar 2011 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten)



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