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Synopse aller Änderungen der FMSASatzV am 17.07.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 17. Juli 2020 durch Artikel 4 des CovStMG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FMSASatzV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

FMSASatzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.07.2020 geltenden Fassung
FMSASatzV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung


(gesamter Text siehe Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung)