§ 22 Übergangsregelung
Für Studierende, die vor dem 1. April 2011 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes bei der Deutschen Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2001 (BAnz. S. 16292) weiter anzuwenden.
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