Die
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom
23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- im Einsatzgebiet Schweißtechnik drei schweißtechnische Prüfstücke in zwei Handschweißverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik mit zwei verschiedenen Werkstoffgruppen ausführen oder in den übrigen Einsatzgebieten Fügetechniken anwenden".
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik nach Satz 1 Nummer 5 wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung e. V. eingehalten worden sind."
- 2.
- § 18 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- im Einsatzgebiet Schweißtechnik drei schweißtechnische Prüfstücke in zwei Handschweißverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik mit zwei verschiedenen Werkstoffgruppen ausführen oder in den übrigen Einsatzgebieten Fügetechniken anwenden".
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Schweißtechnik nach Satz 1 Nummer 5 wird vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung e. V. eingehalten worden sind."
neugefasst durch B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 975
Bekanntmachung IndMetAusbVNB ... vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), 2. den am 9. März 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ), 3. den am 1. August 2018 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 746
Artikel 1 2. IndMetAusbVÄndV ... Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Überschrift zu ... Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 23. Juli 2007 (BGBl. I S. 1599), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 326 ) geändert worden ist, weiter anzuwenden. § 37 Änderung bestehender ...