§ 12 - Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 304; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Geltung ab 01.09.2011; FNA: 9241-23-29 Güterbeförderung
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§ 12 Aufheben von Vorschriften


§ 12 ändert mWv. 1. September 2011 GbV POGb

Es werden aufgehoben:

1.
die Gefahrgutbeauftragtenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 1998 (BGBl. I S. 648), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1139) geändert worden ist,

2.
die Gefahrgutbeauftragtenprüfungsverordnung vom 1. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3514), die zuletzt durch Artikel 483 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.



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