Berichtigung - Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker/zur Keramikerin (1. KerAusbVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 363 (Nr. 9); Geltung ab 23.11.2010
Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 23. November 2010 1. KerAusbVÄndV Artikel 1, KerAusbV

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker/zur Keramikerin vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1540) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Die Überschrift muss wie folgt lauten:

Erste Verordnung zur Änderung der Keramikgewerbe-Ausbildungsverordnung".

2.
Der Eingangssatz *) muss wie folgt lauten:

„§ 7 Absatz 5 der Keramikgewerbe-Ausbildungsverordnung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1177) wird wie folgt gefasst:".

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Im Auftrag Heinz Ackermann


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*)
Anm. d. Red.: Gemeint ist der Eingangssatz des Artikels 1 der genannten Verordnung.



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