Zitierungen von § 2 Sechste Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Getreide, Öl- und Hülsenfrüchte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 6. MarktStrGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. MarktStrGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 6. MarktStrGDV
... (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes) wird festgesetzt auf jährlich jeweils 50% der in § 2 Abs. 1 bezeichneten Mengen. Werden Lieferverträge mit Zustimmung der Erzeugergemeinschaft ...


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