Die
Flächenerwerbsverordnung vom
20. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2072), die zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
-
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter „Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie des Berechtigten" durch die Wörter „sowie auf die in § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1 und § 1928 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Personen" ersetzt.
- b)
- In Satz 4 wird die Angabe „9 und 10" durch die Angabe „8 und 9" ersetzt.
- 2.
- Dem § 12 Absatz 2a wird folgender Satz angefügt:
„Die Anrechnung erfolgt ausschließlich auf die Ortsansässigkeit."
- 3.
- In § 12 Absatz 7 Satz 2 werden die Wörter „im Wege einer (vorweggenommenen) Erbfolge" durch die Wörter „auf den Ehegatten, den Lebenspartner sowie auf die in § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1 und § 1928 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Personen" ersetzt.
- 4.
- In Nummer 2 der Anlage 4 werden die Wörter „Kinder, Enkel, Geschwister" durch die Wörter „oder in § 1924 Absatz 1, § 1925 Absatz 1, § 1926 Absatz 1 und § 1928 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Angehörigen ersten bis vierten Grades" ersetzt.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044