§ 24 Übergangsregelung
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration" an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
V. v. 06.01.2016 BGBl. I S. 27
Artikel 1 MPAFHBundVÄndV ... folgt gefasst: „§ 20 Urkunden". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Übergangsregelung". 3. ... b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Übergangsregelung". 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) ... der Hochschule." e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5. 15. § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Übergangsregelung Für ... Absatz 4 wird Absatz 5. 15. § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Übergangsregelung Für Studierende, die vor dem 1. Mai 2016 mit dem Studium ...
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