Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes (1. HeimGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 23.04.1990 BGBl. I S. 758
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2170-5-4 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
Eingangsformel
Artikel 1 (Änderung des Heimgesetzes)
Artikel 2 Neubekanntmachung des Gesetzes
Artikel 3 Berlin-Klausel
Artikel 4 Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse
Artikel 5 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 (Änderung des Heimgesetzes)


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Neubekanntmachung des Gesetzes



Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit kann den Wortlaut des Heimgesetzes in der vom 1. August 1990 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 3 Berlin-Klausel



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 4 Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse



(1) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht.

(2) § 14 Abs. 3 Satz 2 ist nicht auf Leistungen auf Grund von Verträgen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind.

(3) § 14 Abs. 4 ist in bezug auf die Verzinsung nicht auf Heimverhältnisse anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart worden sind, wenn der Ausschluß der Verzinsung ausdrücklich vereinbart worden ist.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft. Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b tritt am 1. April 1991 in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed