Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (2. BImSchV28ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 33 Absatz 1 Nummer 1, des § 37 und des § 48a Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) verordnet die Bundesregierung, im Fall des § 33 Absatz 1 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach Anhörung der beteiligten Kreise:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/26/EU der Kommission vom 31. März 2010 zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. L 86 vom 1.4.2010, S. 29).



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