Artikel 8 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (EGAUG k.a.Abk.)

G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094 (Nr. 24); Geltung ab 18.06.2011, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2011 GKG § 1, § 22, Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 12 wird folgende Nummer 13 eingefügt:

„13.
nach dem Auslandsunterhaltsgesetz, soweit das Vollstreckungsgericht zuständig ist;".

b)
Die bisherigen Nummern 13 bis 17 werden die Nummern 14 bis 18.

2.
In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14" ersetzt.

3.
In Nummer 2119 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) werden dem Gebührentatbestand die Wörter „oder nach § 31 AUG" angefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EGAUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGAUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248), 35. den am 18. Juni 2011 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898), 36. den am 3. Dezember 2011 in Kraft ...

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 10 ÜVerfBesG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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